Ferienvermietung ist zusätzlicher Preistreiber für Mieter

Deutscher Mieterbund NRW fordert Erhalt von Wohnraum zu Wohnzwecken Anhörung zum Thema Zweckentfremdung im Landtag

„Wer glaubt, die Vermietung von Privatwohnungen über Portale wie Airbnb, sei eine Win-win- Situation, der hat vielleicht die Interessen der Vermieter und der Kurzzeitmieter berücksichtigt, nicht aber die Auswirkungen, dieses Geschäftsmodells auf den gesamten Wohnungsmarkt einer Stadt,“ stellte Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes NRW, anlässlich einer Anhörung zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Landtag NRW klar. 

Für viele Vermieter sei die Ferienvermietung ein lukratives Geschäft - auf der Strecke bleiben dabei aber diejenigen, die zu Wohnzwecken tatsächlich auf eine bezahlbare Wohnung angewiesen sind, weil sie in der Stadt arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen. 

Bereits im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung angekündigt, die Zweckentfremdungsverordnung, die die Städte ermächtigt eine Satzung zur Verhinderung von Zweckentfremdung von Wohnraum zu erlassen, auf den Prüfstand zu stellen. „Anstatt den Kommunen dieses Instrument jetzt auch noch zu entziehen, fordern wir eine landesweite Zweckentfremdungsverordnung, die für alle Städte in NRW gilt, denn bisher haben lediglich vier Städte in diesem Bundesland davon Gebrauch gemacht – das Problem dürfte aber weitaus größer sein“, machte Silke Gottschalk deutlich.  

Vor dem Hintergrund steigender Mieten, gerade in den großen Städten in NRW, aber zunehmend auch im Umland, setzt die Landesregierung zur Entspannung der Märkte insbesondere auf den Neubau von Wohnraum. Das ist ein Ziel, das auch der Deutsche Mieterbund befürwortet. 

Erheblich einfacher, effektiver und kostengünstiger ist es jedoch, den Wohnraum, der bereits vorhanden ist, auch tatsächlich zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Immer häufiger werden Wohnungen über Online-Wohnungsvermittler wie zum Beispiel Airbnb als Ferienwohnung angeboten und damit dem Wohnungsmarkt entzogen. 

Laut einer Studie der Süddeutschen Zeitung gehen beispielsweise 2,7 Millionen Übernachtungen in der Stadt Düsseldorf jährlich auf das Konto von Airbnb. So wird mittlerweile jede 50. Wohnung in der Landeshauptstadt an Feriengäste dieses Reiseportals vermietet. Das sind rund 7.000 Wohnungen.

Der Deutsche Mieterbund richtet sich dabei ausdrücklich nicht dagegen, dass innerhalb einer Wohnung einzelne Zimmer zeitweise zu Ferien- oder Messezwecken vermietet werden. Problematisch sind die Fälle, in denen ganze Wohnungen zur Ferienvermietung vorgehalten werden und damit der Daseinsversorgung entzogen werden.

Darüber hinaus zeigt auch die Erfahrung aus der Rechtsberatung in den Mietervereinen, dass diese Art der Vermietung häufig zu Problemen innerhalb der Mieterschaft führt. Dabei häufen sich Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch feiernde Feriengäste oder durch ständigen Wechsel der Mieter. Ebenso kann es durch die wechselnde Zahl von Bewohnern, die nicht in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden, zu Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten kommen.

Auch die Kommunen, die über eine Zweckentfremdungssatzung verfügen, haben damit gute Erfahrungen gemacht. So hat beispielsweise die Stadt Dortmund die Regelung erstmals im Jahr 2012 für fünf Jahre erlassen und aufgrund der guten Erfahrung im Jahr 2017 um weitere fünf Jahre verlängert (Die häufigsten Fälle in Dortmund waren dabei solche, in denen Wohnraum beseitigt werden sollte (Abbruch). Auch hiervor kann eine Zweckentfremdung schützen, so dass Wohnraum nicht durch Abbruch verloren geht bzw. danach wieder zwingend neuer Wohnraum entsteht und ein Abgang zu anderen Zwecken verhindert wird).   

Hinzu kommt, dass so Steuereinnahmen verloren gehen, da Privatvermieter ihre Einnahmen daraus häufig nicht deklarieren. Das Hotelgewerbe wird dadurch benachteiligt, dass bei Ihnen, anders als bei den Privatvermietern, bestimmte Auflagen (z.B. beim Brandschutz) eingehalten werden müssen.    

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