Hochwasser

Nach den sintflutartigen Regenfällen sind viele Mieter von Überschwemmungen in den Kellern oder sogar den Wohnetagen betroffen. Wir empfehlen Mietern folgendes Vorgehen während des Wasserschadens:

  • Schalten Sie zumindest in den betroffenen Bereichen den Strom ab (Sicherungen raus!).
  • Informieren Sie bei erheblichen Wassermengen die Feuerwehr.
  • Melden Sie den Schaden Ihrem Vermieter.
  • Wirken Sie bestmöglich zur Schadensbegrenzung mit.
  • Beginnen Sie frühzeitig, den Schaden zu dokumentieren (Fotos).

Im Nachgang zur Überschwemmung muss dann geklärt werden, ob und welche Versicherung eintritt. Dies ist immer eine Frage des Einzelfalles. Im Regelfall zahlt eine Gebäudeversicherung (ggf. mit Elementarschadensversicherung) die Wiederherstellung der Wohnung und eine Hausratsversicherung beschädigtes Eigentum des Mieters. Trocknung und Reparatur sind Aufgabe des Vermieters, dem Mieter steht während der Ausfallzeit ein Recht auf Mietminderung zu. Wenn die gesamte Wohnung unbewohnbar ist, kann er gegebenenfalls auch einen Übergangswohnung bezahlt bekommen.

Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Mieterverein.

Mietervereine NRW

Hier bekommen Sie Recht

Mieterverein-Suche nach Ort
oder Postleitzahl

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Eigene Bilanz errechnen!

Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.
Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Mieterführerschein

Tipps für die erste eigene Wohnung: Kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum kostenlosen Download