Kompensationsmittel des Bundes für Wohnraumförderung erhalten

Als Folge der Föderalismusreform liegt die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus seit 2007 ausschließlich bei den Ländern. Hierfür erhalten sie vom Bund jährliche Kompensationsmittel.

Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung sich für die Fortführung der Kompensationszahlungen einsetzen und sicherstellen, dass die Verteilungsquoten aus dem Bundes-Entflechtungsgesetz aufrechterhalten und die bisherige Zweckbindung für den Zeitraum 2014 bis 2019 verbindlich festgelegt werden. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf unterstützt der Mieterbund dieses Anliegen.

<link fileadmin user_upload redaktion politik _blank download herunterladen der datei>Stellungnahme des DMB NRW e.V.

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