Landesregierung darf Klimaschutz bei Gebäuden nicht weiter liegen lassen

Stellungnahme des NRW-Aktionsbündnisses „Wir wollen wohnen!“ zur schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW am 21. Januar 2022 auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/15448

Das Bündnis „Wir wollen wohnen!“ begrüßt die Initiative des Antrags, den Klimaschutz durch geeignete und verbindliche Maßnahmen im Gebäudesektor voranzutreiben. Wir bekräftigen die Antragstellerin insbesondere in ihrer Feststellung: „Klimaschutz geht nur sozial gerecht“, die deutlich macht, dass die hier behandelten Zielstellungen einen Ausgleich der sozialen, ökonomischen und ökologischen Belange erfordern. Die zunehmende, häufig kaum noch tragbare Belastung vieler Haushalte durch steigende Energiekosten, wie auch die Mehrbelastungen durch die derzeitige Modernisierungsumlage im Mietwohnungsbestand, erfordern dringend kurzfristige Maßnahmen, aber auch mittelfristige strukturelle Lösungen.

Die gesellschaftliche Aufgabe des Klimaschutzes muss eine gerechte Verteilung der dafür aufzuwendenden Kosten beinhalten. Dies ist unter den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen in wesentlichen Punkten nicht gegeben. Kernpunkte sind u.a.

  • die einseitige und hinsichtlich der Lenkungswirkung für klimaschutzfreundliche Investitionen verfehlte Belastung der Mieterseite durch die CO2-Abgaben im Wärmebereich sowie
  • die Modernisierungsumlage, die für Mieterinnen und Mieter oftmals zu Miet-
    erhöhungen weit über den hierdurch bewirkten Energieeinsparungen führt und zudem keinerlei Kopplung zur Energie-Effizienz einer Maßnahme aufweist.

Neben der kurzfristigen Entlastung, v.a. einkommensschwächerer Haushalte, u.a. beim Wohngeld und dem Transferleistungsbezug, einer Umstellung der Kostenverteilung bei der CO2-Abgabe, ist die Warmmietenneutralität energetischer Modernisierungen durch geeignete gesetzliche Regelungen sowie öffentliche Förderungen (Drittelmodell) anzustreben.

Die Landesregierung sehen wir daher in der Pflicht, sich für entsprechende Verbesserungen auf Bundesebene einzusetzen und gleichzeitig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu ergreifen. Dazu zählt, bei der Wohnraumförderung des Landes klimaschutzkonforme energetische Standards zu definieren und zu kontrollieren sowie die Fördermittel insgesamt erheblich auszuweiten. Neben dem zielkonformen Neubau stellt die energetische Sanierung des Gebäudebestand, entsprechend seinem Anteil am Energiebedarf, eine besondere Aufgabe dar.

Zielführend, auch hinsichtlich künftiger Kosten, ist letztlich nur eine Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen bei gleichzeitiger Reduzierung des Energiebedarfs sowie eine klimagerechte Stadt- und Quartiersentwicklung.

Diese und weitere Aspekte können der Stellungnahme des Bündnisses entnommen werden.

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