LEG bietet freiwillige Mieterhöhungen mit „Mietpreisgarantie“ an. Mieterbund rät dringend zu einer vorherigen Prüfung.

Nordrhein-Westfalens Großvermieter, die LEG, unterbreitet derzeit seinen Mietern ein sogenanntes Angebot zur Mietvereinbarung nach § 557 BGB zum 01.05.2018 – „Mietpreisgarantie“. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich die Möglichkeit der Mieter durch Zustimmung zu einer Mieterhöhung von monatlich 10 Euro weitere Mieterhöhungen in den kommenden zwei Jahren auszuschließen.

Was zunächst nach einem guten Geschäft für die Mieter klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als zweifelhaftes Vorgehen des Unternehmens. „Mieterinnen und Mieter sollten auf jeden Fall genau hinsehen und sich bei den örtlichen Mietervereinen des Mieterbundes (<link www.mieterbund-nrw.de>www.mieterbund-nrw.de</link>) beraten lassen, bevor sie unterschreiben“, warnt Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes NRW. Denn längst nicht für alle Mieter sei das Angebot vorteilhaft, manche können sich hierdurch sogar schlechter stellen als nötig.

Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die Miete bereits aktuell der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht oder sogar darüber liegt. „Ist die Miete bereits so hoch, dass sie den Werten des örtlichen Mietspiegels für gleichwertige Wohnungen entspricht oder liegt sie darüber, dann wäre eine Mieterhöhung in den kommenden Jahren ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich“, so Gottschalk. Zu klären sei hierbei auch, wann ein neuer Mietspiegel erscheine und welche Mieterhöhungen es in den vergangenen Jahren bereits gegeben habe.

„Es besteht großer Beratungsbedarf“, meint Gottschalk, „viele Mieter sind verunsichert und wissen nicht, wie sie das Angebot einordnen sollen. Umso unverständlicher ist es, dass die LEG den Mietern lediglich bis zum 20. April 2018 Zeit für eine Entscheidung gibt.“ Der Deutsche Mieterbund NRW kritisiert daher die kurze Frist, die den Mietern eingeräumt wird. Diese sei eher dazu geeignet, die Unsicherheit der Mieter zu erhöhen und sie zu unüberlegten Handlungen zu veranlassen.

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes NRW ist das Angebot der LEG einer Vielzahl von Mieterinnen und Mietern in verschiedenen Städten in NRW zugegangen. Dass die LEG dabei auch solche Mieter anschreibt, die durch den Abschluss der „Mietpreisgarantie“ eindeutig keine Vorteile zu erwarten haben, und zudem nur eine knapp zweiwöchige Entscheidungsfrist einräumt, stößt bei Silke Gottschalk auf Unverständnis. „Wir erwarten von einem seriösen Vermieter, dass er Mieterinnen und Mietern zumindest eine ausreichende Bedenkzeit ermöglicht.“

 

Mietervereine NRW

Hier bekommen Sie Recht

Mieterverein-Suche nach Ort
oder Postleitzahl

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Eigene Bilanz errechnen!

Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.
Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Mieterführerschein

Tipps für die erste eigene Wohnung: Kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum kostenlosen Download