Mietendeckel Entscheidung: Das Land darf sich jetzt nicht ausruhen!

Enttäuscht zeigt sich der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen (DMB NRW) vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. „Auch wir haben mit Spannung nach Karlsruhe geschaut“, so Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des DMB NRW, „denn die Entscheidung hat Auswirkungen für alle Bundesländer. Wir hätten uns im Sinne der Mieterinnen und Mieter, die insbesondere in den Städten immer schneller steigenden Mieten ausgesetzt sind, natürlich ein anderes Urteil gewünscht“, so Witzke weiter.

Der Kern des Problems ist und bleibt die Knappheit an bezahlbaren Wohnungen. Hier ist das Land gefordert. Denn die Länder haben klare gesetzliche Kompetenzen. Zum Beispiel im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Aus Sicht der DMB NRW reichen die bisherigen Bemühungen in Nordrhein-Westfalen nicht aus, um den Mietwohnungsmarkt zu entspannen. So fällt nach wie vor mehr öffentlich geförderter Wohnraum aus der Bindung, als dass neue Wohnungen gebaut werden.

Ein zweites Beispiel ist die im Juli 2020 in Kraft getretene Mieterschutzverordnung des Landes, die regelt, wo im Land Mieten in gewissem Rahmen geregelt werden dürfen. Sie umfasst nur noch 18 Gemeinden in NRW. Die vorangegangenen Verordnungen umfassten noch bis zu 59 Gemeinden. Gemeinden wie Paderborn, Aachen, Leverkusen oder Brühl sind von der aktuellen Verordnung nicht mehr abgedeckt. Das ganze Ruhrgebiet mit Dortmund, Duisburg oder Essen kommt nicht mehr vor! „Das entspricht nicht der Realität“, ist sich Hans-Jochem Witzke sicher. „Die Mietsteigerungen vor Ort machen deutlich, dass vielerorts in Nordrhein-Westfalen die Mieten viel zu stark steigen.“

Für Hans-Jochem Witzke ist nach dem Urteil klar: „Wir werden uns jetzt erst recht dafür einsetzen, dass das Land an den Stellen, wo es die gesetzlichen Kompetenzen besitzt, den Schutz der Mieterinnen und Mieter in NRW ernst nimmt und weiter ausbaut“.

Außerdem unterstützt der DMB NRW die Kampagne Mietenstopp, die sich für einen bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre einsetzt.

Vom Land fordert der DMB NRW konkret, dass der Schwerpunkt der Wohnraumförderung des Landes noch stärker auf den Neubau/die Neuschaffung von preisgebundenen Mietwohnungen gelegt wird. Die Förderkonditionen, insbesondere für den Mietwohnungsbau, müssen attraktiver gestaltet und entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss das Land Kommunen noch stärker bei der Bodenentwicklung unterstützen, z.B. indem ein Bodenfonds entwickelt wird, damit genug neue Wohnungen zu bezahlbaren Preisen gebaut werden kann. Und nicht zuletzt muss die Mieterschutzverordnung kritisch dahingehend überprüft werden, ob sie wirklich die angespannten Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen abdeckt.

Die Landesregierung muss die Sicherung und Herstellung bezahlbaren Wohnens in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen.

„Das Land darf sich nicht auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausruhen“, resümiert Hans-Jochem Witzke. „Im Gegenteil: Es gibt weiterhin klare bau- und wohnpolitische Kompetenzen der Länder und die daraus resultierenden Aufgaben müssen erfüllt werden.“

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