Mieterrechte beim Brandschutz

Deutscher Mieterbund NRW gibt Hinweise zum Thema Brandschutz in Bezug auf die Fassadendämmung

Aufgrund der verheerenden Folgen durch den Brand des „Grenfell-Towers“ in London mit 79 Toten stellen sich viele Mieterinnen und Mieter die Frage, wie es bei ihnen um den Brandschutz aufgrund der verwendeten Dämmmaterialien der Fassade bestellt ist und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, wenn tatsächlich eine Wohnung aufgrund einer akuten Gefahrenlage geräumt wird.

„Um festzustellen, ob im eigenen Wohnungsbestand tatsächlich brennbare Materialien verwendet wurden, sollten sich Mieter zunächst einmal an ihre Vermieter wenden“, stellt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds Nordrhein-Westfalen, klar. „Ergibt sich daraus keine Klärung, dann empfiehlt sich der Gang zur Kommune. Diese kann im Falle einer Gefahrenlage entsprechende bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen erlassen.“ Dies könne in einzelnen Fällen sogar dazu führen, dass Wohnungen zum Schutz ihrer Bewohner geräumt werden, so Witzke. 

Bei einer Räumung können Mieter die Miete aufgrund der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung um 100% mindern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vermieter wusste, dass es sich um brennbares Material handelt. Mehrkosten, die wegen der Anmietung einer Ersatzwohnung entstehen, können als Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. 

Der Deutsche Mieterbund NRW fordert eine genaue Überprüfung der Bestände durch die Bauaufsichtsbehörden. Hierzu Hans-Jochem Witzke: „Der Brand des „Grenfell-Towers“ hat gezeigt, welche Konsequenz die Verwendung von entflammbaren Materialien, gerade bei hochgeschossigen Gebäuden haben kann. Zum Schutz der Bewohner muss deshalb flächendeckend geprüft werden, ob aktuelle rechtliche Standards beim Brandschutz eingehalten werden.“ Dabei müsse natürlich auch immer die Verhältnismäßigkeit bauaufsichtsrechtlicher Maßnahmen gewahrt werden. Dies gilt insbesondere bei der Räumung von Gebäuden. Neben der rechtzeitigen Ankündigung sollte auch immer sichergestellt sein, dass Ersatzwohnraum zur Verfügung stehe.

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