Die Lage auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen ist für die Mieterinnen und Mieter dramatisch. In der Mieterschutzverordnung hat die Landesregierung mit Wirkung zum 1. Juli 2020 erweiterte Mieterschutzregelungen für 18 Kommunen in NRW erlassen. Dies bedeutete eine Verkleinerung der Gebietskulisse von ehemals 59 Kommunen und wurde bereits vor vier Jahren vom DMB NRW stark kritisiert (Stellungnahme MieterschutzVO aus 2020). Daher unterstützt der DMB NRW die Forderung einer Überarbeitung der Gebietskulisse dahingehend, dass alle tatsächlich angespannten Wohnungsmärkte erfasst werden. Die Veränderungen der Gebietskulissen sind mit einer erheblichen Verunsicherung über die mietrechtlichen Grundlagen in den Kommunen verbunden. Deswegen ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert, für eine dauerhafte und flächendeckende Begrenzung der Mietsteigerungen zu sorgen. Flickschusterei an Gebietskulissen kann keine Dauerlösung sein.