Mietrechtsänderungsgesetz betrifft viele Mieter in NRW


Das kürzlich im Bundestag verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetz sieht zahlreiche Verschlechterungen für Mieter vor, u.a. die Abschaffung des Mietminderungsrechts bei energetischen Baumaßnahmen für drei Monate. Zukünftig sollen Wohnungsräumungen aufgrund einer einstweiligen Verfügung möglich sein. Die Nichtzahlung der Mietkaution wird als neuer Kündigungstatbestand eingeführt.

„Diese Änderungen sind unakzeptabel und betreffen insbesondere in einem traditionellen Mieterland wie Nordrhein-Westfalen viele Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern die Landesregierung auf, ihr Einspruchsrecht im Bundesrat wahrzunehmen und auf die Einschaltung des Vermittlungsausschusses hinzuwirken. Dann kann das Gesetz noch gestoppt, zumindest aber sinnvoll abgeändert werden“, so Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes Nordrhein-Westfalen.

Sollte das Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft treten, haben die Länder künftig die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von derzeit 20 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent zu senken. Dies soll allerdings nur eingeschränkt für Gemeinden oder Gemeindeteile mit engen Wohnungsmärkten möglich sein, wo steigende Mieten zur Verdrängung einkommensschwacher Mietergruppen führen.

„Mieterhöhungen von maximal 15 Prozent in drei Jahren sind besser als Erhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren. Von dieser Neuregelung werden allerdings nur wenige Mieter in Nordrhein-Westfalen profitieren, wenn das Kriterium des engen Wohnungsmarktes nur für ganze Städte gilt“, kritisiert von Grünberg.

Vor allem im Ruhrgebiet und Westfalen gibt es viele Städte, die bei einer Gesamtbetrachtung entspannte Wohnungsmärkte haben. Oftmals befinden sich aber innerhalb der Stadtgrenzen begehrte Quartiere mit großer Wohnungsnachfrage. „Auch in solchen kleinteiligen Wohnungsmärkten muss etwas gegen die Verdrängung langjähriger Mieter getan werden. Andernfalls schreitet die Spaltung unserer Städte weiter fort. Deshalb appellieren wir nochmals an die Landesregierung, sich im Bundesrat entsprechend einzusetzen“, so von Grünberg abschließend.

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