Liegen Mieten mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete spricht man von Mietwucher. Das kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldstrafe bestraft werden. Bei einem Mietpreis von 50 Prozent oder mehr über der Vergleichsmiete, ist dies unter Umständen sogar eine Straftat.
Bei der Prüfung, ob die aktuell gezahlte Miete zu hoch ist, helfen die örtlichen Mietervereine::
Dort unterstützen Mietrechtsexperten, den Vermieter auf den Sachverhalt hinzuweisen und die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.