„Neues Mieterschutzgesetz in NRW für die Katz“

Landesregierung lässt Mieterschutzverordnungen auslaufen

Das Ergebnis der „kleinen Anfrage 1370“ der Fraktion der SPD an die Landesregierung macht deutlich, dass die Befürchtungen, die der Deutsche Mieterbund NRW bereits nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP in NRW hatte, Realität werden könnten.

Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, die Kappungsgrenzenverordnung, die Mietpreis-begrenzungsverordnung, die Kündigungssperrfristverordnung und die Umwandlungs-verordnung aufzuheben bzw. auslaufen zu lassen. Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage der SPD zeigt, dass das zwischen 2019 und 2021 der Fall sein wird; von einer Verlängerung ist nicht die Rede.

Die auslaufenden Verordnungen dienen allesamt dem Schutz der Mieter vor überzogenen Mieten und Kündigung. Die Landesregierung setzt damit angesichts der weiter steigenden Mieten in NRW das völlig falsche Signal.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Miet-preisbremse, die der Bund gerade zu einem wirksamen Instrument macht, in NRW überhaupt zur Anwendung gebracht werden kann! „Wenn diese Verordnung in NRW wegfällt, ist die neue Bundesregelung bezogen auf NRW für die Katz‘, so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. „Das geht voll zu Lasten der ohnehin schon arg strapazierten Mieterinnen und Mieter.“

Auch die auf Bundesebene beschlossene Verbesserung für Mieter, wonach die Modernisierungsumlage in angespannten Wohnungsmärkten von 11 auf 8 Prozent gesenkt wird, bleibt wahrscheinlich wirkungslos in NRW. Die angespannten Wohnungsmärkte werden festgelegt im Rahmen der Gebietskulisse zur Kappungs-grenzenverordnung. Wenn diese Verordnung in NRW gestrichen wird, gibt es für eine reduzierte Modernisierungsumlage in Höhe von 8 Prozent faktisch keinen Geltungsbereich.        

Erforderlich wäre stattdessen eine Modifizierung dieser Verordnungen. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes NRW sollten die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreis-begrenzungsverordnung flächendeckend in allen Gemeinden von NRW gelten.

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