Programm zur Wohnraumförderung 2013

Mittelreduzierung und –aufzehrung. Zielgruppe der einkommensschwachen Mieter wird verfehlt Das Wohnraumförderprogramm 2013 erhält neue Aufgabenfelder. Von einem insgesamt bereits um 50 Millionen Euro reduzierten Fördervolumen in Höhe von nur noch 800 Millionen Euro fließen 50 Millionen Euro in den studentischen Wohnungsbau und 70 Millionen Euro in die Quartiersentwicklung. „Damit stehen für den Bau von Sozialwohnungen insgesamt 170 Millionen Euro weniger als im Vorjahr zur Verfügung“, stellt Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes Nordrhein-Westfalen fest. Wenn NRW-Bauminister Groschek von der „Integration“ weiterer Aufgaben in das Programm spricht, bedeutet das im Klartext: Fördertöpfe für diese Aufgaben wurden woanders gestrichen und müssen jetzt aus dem Wohnungsbauförderprogramm mitfinanziert werden zulasten der eigentlichen Zweckbestimmungen dieser Mittel. Beim Blick auf die Förderkonditionen für den sozialen Mietwohnungsbau befürchtet von Grünberg eine Aufzehrung der Mittel: „Wenn die ohnehin niedrigen Darlehenszinsen von 0,5 Prozent auf Null Prozent reduziert werden, führt dies zu einer unnötigen Abschmelzung der Fördermittel, weil kein Rückfluss mehr stattfindet.“ Der Mieterbund fordert deshalb Änderungen beim Eigenkapital. Dessen Bindung an ein Projekt ist für ein Unternehmen eine wesentlich höhere Investitionshürde als ein niedriger Darlehenszins. Investoren sollten deshalb nur noch 10 Prozent Eigenkapital einbringen müssen, wenn sie sich im Gegenzug zu einer Mietpreisbindung von 30 Jahren verpflichtet. Besonders kritisch ist jedoch die Anhebung der Bewilligungsmieten in den Rheinmetropoloen Bonn, Köln und Düsseldorf. Die liegen nämlich in Zukunft über der von den Sozialämtern als angemessen berechneten Mieten.   Bonn: angemessene Miete für 62 qm-Wohnung = 6,25 Euro/qm Zukünftige Bewilligungsmiete 7,25 Euro/qm Köln: angemessene Miete für 50 qm-Wohnung abzgl. Zuschlag für kalte Nebenkosten (2 Euro) = 5,25 Euro/qm Düsseldorf: angemessene Miete für alle Wohnungsgrößen= circa 5,70 Euro Die offiziell publizierte Angemessenheitsgrenze von 7,70 Euro enthält wie auch in Köln bereits die kalten Nebenkosten.   „Transferleistungsbezieher in Bonn, Köln und Düsseldorf können dann die öffentlich geförderten Wohnungen nicht mehr beziehen, da die Bewilligungsmiete über der von der Kommune als angemessen berechneten Miete liegt“, so von Grünberg fest.   Die Kommunen sind demnächst gezwungen, ihre Angemessenheitsmieten zu erhöhen. Damit treiben die jetzigen Förderkonditionen die Sozialausgaben der Kommunen weiter in die Höhe. Schon jetzt sind diese Ausgaben der größte Kostenfaktor in den kommunalen Haushalten und werden alleine durch die Zunahme der Gruppe einkommensschwacher Haushalte zukünftig stark ansteigen.   „Die neuen Förderkonditionen bieten keinen größeren Anreiz für Investitionen in den sozialen Mietwohnungsbau. Sie treiben stattdessen unnötig die Mieten in die Höhe und belasten die kommunalen Haushalte. Das sollte vermieden werden“, fordert von Grünberg.   Die komplette Stellungnahme des NRW-Mieterbundes finden Sie <link internal-link internen link im aktuellen>hier.

 

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