Schutz für Mieter nutzt auch (Klein-)Vermietern

Deutscher Mieterbund NRW fordert Hilfsfonds „Wohnen“ für Mieten und Nebenkosten

„Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei zahlreichen Mieterhaushalten zu Einkommensausfällen und dadurch zu Mietrückständen. Mietern droht der Zahlungsverzug, aber auch (Klein-)Vermieter können wegen finanzieller Einbußen in Schieflage geraten“, weist Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds NRW, auf ein drohendes Problem hin.

Deshalb fordert der Deutsche Mieterbund NRW aus dem vom Land geschnürten Rettungspaket einen Sicherungsfonds „Wohnen“, um den Fortbestand des Mietverhältnisses zu gewährleisten. Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete ganz oder teilweise nicht zahlen können, sollen sich online an den Hilfsfonds wenden können, um die Übernahme ihrer Mietzahlung zu beantragen.

Der Landtag von NRW hat in dieser Woche das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens verabschiedet. Dieses sogenannte NRW-Rettungsschirmgesetz wird von einem Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2020 flankiert. Damit stehen bis zu 25 Milliarden Euro zur Verfügung, um die direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise abzufedern. Die Landesregierung hat angekündigt, daraus unbürokratische Hilfen für Betroffene zur Verfügung zu stellen.   

Insbesondere zum Schutz der Gesundheit müssten jetzt Maßnahmen zur Verhinderung von Räumungsverfahren unternommen werden. 

Neben Bund und Land sind auch die Versorger aufgefordert, während der Pandemie auf Versorgungssperren zu verzichten. „(Warm-)Wasserversorgung, Strom und Heizung bei Nachtemperaturen von immer noch nahe Null Grad, gehören zu Existenzbedürfnissen und dürfen gerade in Zeiten wie diesen nicht den Schwächsten vorenthalten werden“.  

Ergänzend dazu hat der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, sind ab April 2020 bis Ende Juni 2022 vor der Kündigung ihrer Mietverträge wegen Zahlungsverzugs sicher. 

Der Fonds soll die Miete bei COVID-19-bedingtem Ausfall als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und an den Vermieter auszahlen, um so das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten. „Fehlt es an einer finanziellen Unterstützung, dann werden zahlreiche Mieter nach der Pandemie den Mietrückstand nicht oder nur teilweise ausgleichen können. Der Solidarfonds muss diese Lücke schließen“, so Hans-Jochem Witzke.

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