Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO)

Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes NRW e.V. zum Entwurf einer Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO)

Die NRW-Landesregierung hat im Juni 2021 das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) beschlossen, welches ab 02. Juli 2021 in Kraft tritt. Gegenüber dem vorherigen Recht enthält dieses Gesetz umfangreiche Änderungen sowohl redaktioneller als auch inhaltlicher Art.

Der DMB NRW hatte Gelegenheit seine Anmerkungen zu den im Verordnungsentwurf enthaltenen gesetzlichen Vorgaben für Stellplätze und Fahrradabstellplätze im Rahmen einer Verbändeanhörung einzubringen.

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