Stellungnahme des DMB-Bundesverbandes zum Wohngipfel

Wenig Neues, Absichtserklärungen und altbekannte Vorschläge

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes e.V.

Mieterbund fordert konkrete Maßnahmen und schnelles Handeln

„Der Wohngipfel im Bundeskanzleramt hat vor allem Symbolcharakter. Die Wohnungsfrage als zentrale soziale Frage unserer Zeit ist in der Bundesregierung angekommen, auch bei der Kanzlerin. In der Sache aber hat der Wohngipfel aus unserer Sicht wenig Neues gebracht. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung enthält neben einer Reihe von Absichtserklärungen vor allem Hinweise auf altbekannte Vorschläge und Vereinbarungen“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Ergebnis des Wohngipfels. „Angesichts der aktuellen Wohnungsnöte von hunderttausenden Mietern ist schnelles Handeln erforderlich, müssen jetzt konkrete Maßnahmen getroffen werden, die insbesondere in den Städten den Wohnungsneubau für einkommensschwächere Haushalte und Normalverdiener ankurbeln, und mietrechtliche Regelungen geschaffen werden, die die Mietpreisexplosion im Neubau, bei der Wiedervermietung und im Wohnungsbestand stoppen.

Wohnungsneubau
Für das schon im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen bauen zu wollen, setzt die Bundesregierung insbesondere auf das Baukindergeld, auf Sonderabschreibungen im Wohnungsneubau und eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.

Siebenkotten: „Das Baukindergeld ist wohnungspolitisch unsinnig. Es führt zu Mitnahmeeffekten in ländlichen Regionen und reizt in Städten allenfalls den Kauf von Eigentumswohnungen an. Neue, vor allem neue bezahlbare Wohnungen entstehen nicht. Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau machen nur Sinn, wenn die begünstigten Bauherren sich gleichzeitig verpflichtet, bestimmte Mietobergrenzen nicht zu überschreiten. Ohne Mietobergrenzen wird das Ziel, Wohnungen im mittleren Preissegment zu bauen, nicht erreicht.“

Das Eckpunktepapier verspricht eine „Stärkung des sozialen Wohnungsbaus“, 5 Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern zur Verfügung, 100.000 neue Sozialwohnungen sollen gebaut werden - aber nicht jährlich, sondern innerhalb von 4 Jahren.

Siebenkotten: „Das ist keine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. Wenn 2018 und 2019 jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, 2020 und 2021 aber nur jeweils 1 Milliarde, dann werden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zurückgefahren. Der soziale Wohnungsbau wird dadurch sicherlich nicht gestärkt. Wir fordern jährlich 6 Milliarden Euro von Bund und Ländern, damit 80.000 bis 100.000 Sozialwohnungen im Jahr neu gebaut werden können.“

Mietrecht
Das vom Bundeskabinett bereits beschlossene Mietrechtsanpassungsgesetz soll vorrangig im Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Siebenkotten: „Aus unserer Sicht muss bei diesem Gesetz spürbar nachgebessert werden. Die Geltungsdauer der Mietpreisbremse muss verlängert, Ausnahmeregelungen gestrichen und Vermieter sanktioniert werden, wenn sie sich nicht an das Gesetz halten. Der Umfang einer Modernisierungsmieterhöhung wird in dem Gesetzentwurf der Justizministerin zwar begrenzt, aber nicht ausreichend. Wir fordern eine Senkung der Modernisierungsumlage auf 4 Prozent, statt der geplanten 8 Prozent, und eine Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen von 1,50 Euro pro Quadratmeter und nicht von 3 Euro.“

Mit einem zweiten Mietrechtspaket sollen einfache Mietspiegel gestärkt und gesetzliche Mindestanforderungen für qualifizierte Mietspiegel eingeführt werden. Außerdem soll der Betrachtungszeitraum für die Vergleichsmiete von 4 auf 6 Jahre verlängert werden.

Siebenkotten: „Die Ankündigungen zu Mietspiegeln bleiben vage, grundsätzlich sind sie aber geeignet, für mehr Rechtssicherheit bei Mietern und Vermietern zu sorgen. Positiv ist, dass der Betrachtungszeitraum bei der Vergleichsmiete auf 6 Jahre verlängert werden soll. Zurzeit wird die ortsübliche Vergleichsmiete aus den Vertragsabschlüssen und Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre gebildet. Bei einer Verlängerung des Betrachtungszeitraums wären das die Vertragsabschlüsse und Mieterhöhungen der letzten 6 Jahre. Wir fordern, dass alle Vertragsabschlüsse in den Betrachtungszeitraum einfließen müssen, zumindest aber die der letzten 10 Jahre. Dies hätte eine noch stärker preisdämpfende Wirkung für die Mietpreisentwicklung im Wohnungsbestand.“

Wohngeldreform
Das Wohngeld soll 2020 erhöht werden.

Siebenkotten: „Wir begrüßen die angekündigte Wohngeldreform. Aus unserer Sicht reicht es aber nicht aus, das Wohngeld immer mal wieder nach ein paar Jahren zu erhöhen. Wir brauchen eine Dynamisierung des Wohngeldes, das heißt, die Wohngeldzahlungen müssen automatisch den gestiegenen Mieten angepasst werden.“

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