Die Mietpreisbremse ist in der aktuellen Fassung der MietSchVO bis zum 31.12.2025 befristet, da dann die bundesrechtliche Grundlage für das Instrument ausläuft. Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Der DMB NRW fordert die Landesregierung auf, die Regelung zur Mietpreisbremse dann über den 31.12.2025 hinaus zu verlängern. Dies erfordert eine Anpassung der MietSchVO.