Mieterschutzvermeidung und kein Ende: Die Mieterschutzverordnung der Landesregierung ist dringend nachzubessern!

Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes NRW e.V. zur Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung am 15. Mai 2025 | Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 18/12776

Die Mietpreisbremse ist in der aktuellen Fassung der MietSchVO bis zum 31.12.2025 befristet, da dann die bundesrechtliche Grundlage für das Instrument ausläuft. Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Der DMB NRW fordert die Landesregierung auf, die Regelung zur Mietpreisbremse dann über den 31.12.2025 hinaus zu verlängern. Dies erfordert eine Anpassung der MietSchVO.

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Kreuzstraße 60
40210 Düsseldorf
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