Unter anderem soll im neuen Gesetz das sogenannte Nebenkostenprivileg gestrichen werden. Das heißt, Mieterinnen und Mieter sollen künftig keine TV-Kosten für Kabelanschlüsse mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen. Die Idee ist, mit der Gesetzesänderung mehr Wettbewerb zwischen den Kabelanbietern zu ermöglichen. Außerdem sollen Mieterinnen und Mietern selbst wählen können, ob und welchen Kabelanbieter sie nutzen möchten. Denn das Fernsehverhalten hat sich in den letzten Jahren stark verändert.
„Die Idee, dass für Mieterinnen und Mieter mehr Wahlfreiheit bei der Auswahl des Kabelanbieters geben soll, begrüßen wir grundsätzlich“, so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes (DMB) NRW. „Allerdings werben wir für ein differenziertes Vorgehen“. Denn viele Mieterinnen und Mieter sind mit der Kabelnetzversorgung durch ihren Vermieter zufrieden. Wenn jetzt die Betriebskostenumlage, wie im neuen Gesetz vorgesehen, grundsätzlich gestrichen wird, müssen auch sie sich selbstständig nach einem Kabelanbieter umschauen – und das könnte teurer werden.
„Deshalb schwebt uns eine ‚Opt-out‘-Lösung vor“, macht Hans-Jochem Witzke deutlich. „Diese würde beinhalten, dass Mieterinnen und Mieter nach einer zeitlich limitierten Bindung an die Umlage, frei entscheiden können, ob sie weiterhin den Kabelanschluss des Vermieters nutzen möchten, oder nicht.
Als „besonders besorgniserregend“ beschreibt Hans-Jochem Witzke die fehlende soziale Dimension bei der geplanten Gesetzesänderung. Denn als Teil der Betriebskostenumlage werden die Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfänger übernommen. Fällt die Kabelgebühr aus der Umlage heraus, dann müssen die Kosten für das Kabelfernsehen von den Transferleistungsempfängern direkt getragen werden. Hier ist es aus Sicht des Deutschen Mieterbundes NRW besonders wichtig, das Gesetz nach zu justieren, damit niemand wegen fehlender finanzieller Mittel von Informationsmöglichkeiten abgeschnitten wird.