GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen (DMB NRW) und des Verbandes der Woh-nungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen)

Telekommunikationsgesetz: Mieterbund und Wohnungswirtschaft gemeinsam für Opt-out-Recht von Mieterinnen und Mieter bei Erhalt der Betriebskostenumlage

Der VdW Rheinland Westfalen und der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen sprechen sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam dafür aus, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. Gleichzeitig unterstützen beide Verbände, ein Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses.

Der VdW Rheinland Westfalen und der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen schließen sich damit der gemeinsamen Position ihrer Bundesverbände, dem Deutschen Mieterbund Deutschland und dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, an. Die Verbände befürworten mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter.

„Mittels eines Opt-Out-Rechts hätten alle Mieterinnen und Mieter wirklich die Wahl, von wem sie TV und Internet beziehen wollen. Bei Strom und Gas, wie auch sonst im Telekommunikationsgesetz, besteht der Weg zu mehr Wettbewerb darin, die Mindestlaufzeit von Verträgen zwischen dem Versorger und dem Kunden und damit die Bindung des Kunden an den Versorger zu limitieren. Der Kunde hat so nach Ablauf einer gewissen Mindestvertragszeit die Möglichkeit zu entscheiden, ob er weiterhin bei dem Versorger bleibt oder den Anbieter, dann kostenfrei, wechselt“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen, ergänzt: „Allerdings werben wir für ein differenziertes Vorgehen. Denn viele Mieterinnen und Mieter sind mit der Kabelnetzversorgung durch ihren Vermieter zufrieden. Wenn jetzt die Betriebskostenumlage, wie im neuen Gesetz vorgesehen, grundsätzlich gestrichen wird, müssen auch sie sich selbstständig nach einem Kabelanbieter umschauen – und das könnte teurer werden.“ „Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses würde für Mieterinnen und Mieter, darunter viele mit geringen Einkommen, eine deutlich höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft weisen darauf hin, dass auch die Versorgung von Transferleistungsempfängern zwingend bedacht werden muss. Aktuell werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Wird dies verändert, muss dafür gesorgt werden, dass Kabelgebühren auch weiterhin für Transferleistungsempfänger übernommen werden, sei es als Kosten der Unterkunft oder als Bestandteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs. „Hier ist es besonders wichtig, das Gesetz nachzujustieren, damit niemand wegen fehlender finanzieller Mittel von Informationsmöglichkeiten abgeschnitten wird“, so Hans-Jochem Witzke.

Um neue für die Mieter und Mieterinnen ebenfalls günstige Lösungen zu ermöglichen und die Opt-out-Option insgesamt wirtschaftlich schultern zu können, fordern die sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden. „Wir wollen beim neuen Telekommunikationsgesetz gemeinsam eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen: ein gestärktes Auswahlrecht des Mieters, ein bezahlbarer Breitbandausbau und der Erhalt mittelständischer Anbieterstrukturen. Unsere Unternehmen stehen auch unter den Opt-Out-Bedingungen zu ihrer Zusage, bundesweit in den kommenden fünf Jahren zwei Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzuschließen, davon alleine rund ein Viertel in Nordrhein-Westfalen“, so Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen. Wesentliche Voraussetzung dieser Zusage ist aber, dass eine unbefristete geltende Umlagefähigkeit bestehen bleibt.

 

Ansprechpartner für die Presse:

VdW Rheinland Westfalen – die Wohnungswirtschaft im Westen
Der VdW Rheinland Westfalen ist Interessensvertretung und Dienstleister für 475 Mitgliedsun-ternehmen und -genossenschaften in Nordrhein-Westfalen und dem nördlichen Rheinland-Pfalz. Dem Verband gehören Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale, öffentliche, kirchliche, industrieverbundenen und private Wohnungsunternehmen an. Sie bewirtschaften rund 1,1 Millionen Wohnungen, das sind fast 20% aller Mietwohnungen in NRW. Wohnraumversorgung ist für sie in erster Linie eine soziale Aufgabe.

Pressekontakt:
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Katrin Stamm
Pressesprecherin
Telefon: 0211 16998-94
E-Mail: k.stamm@vdw-rw.de


Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V. (DMB NRW) ist der Dachverband von 50 Mietervereinen. Er ist dem Deutschen Mieterbund e.V. (DMB) angeschlossen und der größte von 15 DMB-Landesverbänden. Der DMB NRW ist parteipolitisch neutral. Er setzt sich für eine soziale Wohnungs- und Mietenpolitik in Kommunen, Land und Bund sowie für die Verwirklichung einer sozial ausgewogenen Wohnungswirtschaft ein. Die DMB-Mietervereine vertreten über 300.000 Mieterhaushalte und damit mehr als 1,3 Millionen Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen.

Pressekontakt:
Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Sarah Primus
Geschäftsführerin
Telefon: 0211 586009-13
E-Mail: sarah.primus@dmb-nrw.de

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