Unterlassungserklärung unterschrieben:

LEG darf den Mieterinnen und Mietern keine Kabel-TV Verträge mehr unterjubeln

Seit dem 1. Juli 2024 ist die Kabelversorgung für den TV-Empfang Sache der Mieterinnen und Mieter. Die Abrechnung eines Sammelvertrags über die Betriebskosten durch den Vermieter ist ohne Zustimmung jedes einzelnen Mieters nicht mehr zulässig.

Die LEG hatte ihre Mieterinnen und Mieter darüber informiert, dass ihr Versorgungsvertrag automatisch weiterläuft und das Geld weiterhin abgebucht würde. Diese Praxis hat der Deutsche Mieterbund NRW am 25. Juni 2024 als unrechtmäßig kritisiert. „Fehlt die Zustimmung des Mieters, ist gar kein Vertrag zustande gekommen,“, so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes in Nordrhein-Westfalen damals (LEG will Mietern Verträge für die TV-Versorgung unterjubeln).

Die Verbraucherzentrale NRW hat die LEG abgemahnt, woraufhin der Konzern nun einlenkte und eine Unterlassungserklärung unterschieben hat. Verträge, denen nicht zugestimmt wurde, sind gegenstandslos. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter werden laut LEG erneut angeschrieben und um ausdrückliche Zustimmung zu einem neuen Vertrag gebeten werden. Betroffene können auch bereits gezahlte Beiträge zurückverlangen. Dazu hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief erstellt: musterbrief-kabel-tv-vertrag.pdf 

Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Deutscher Mieterbund
Nordrhein-Westfalen e.V.

Kreuzstraße 60
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/586009-0
mieter@dmb-nrw.de 

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