Weniger Schutz für Mieter in NRW

Corona-Krise darf nicht zum Unterlaufen demokratischer Prozesse führen

„Die Landesregierung nutzt die derzeitige Situation, um im Schatten der Corona-Krise, ohne die Möglichkeit öffentlicher Beteiligung die Umwandlungsverordnung NRW auslaufen zu lassen“, macht Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds NRW, angesichts der am Freitag, 27.03.2020, auslaufenden Mieterschutzverordnung deutlich. Zuvor hat das Ministerium die Vorstellung des dieser Entscheidung zugrundeliegenden Gutachtens abgesagt. Auch der entsprechende Beratungstermin im Fachausschuss wurde gestrichen. So wurde sowohl den Fachverbänden als auch der Opposition im Landtag die Möglichkeit zur Stellungnahme genommen. Hierzu Hans-Jochem Witzke: „Damit nutzt Ministerin Scharrenbach die Krise, um demokratische Prozesse zu unterwandern.“    

Dass das Instrument der Umwandlungsverordnung unverzichtbar für den Mieterschutz ist, steht dabei außer Frage, denn Sie beschränkt die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zum Schutz der jeweiligen Wohnbevölkerung eines Viertels. „Die Umwandlung in Eigentum ist regelmäßig mit der Verdrängung der bisherigen Mieter verknüpft – das zeigen unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit“, beklagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. 

Sofern sich Bauministerin Ina Scharrenbach darauf berufe, dass dieses Gesetz von den Städten kaum angewendet wird, dann liegt dies auch an einer mangelnden Informationspolitik seitens des Ministeriums. „Es ist die Aufgabe der Landesregierung über die eigenen Vorschriften und deren Umsetzung ausreichend zu informieren.“ Angesichts der Situation auf den Wohnungsmärkten gebe es in immer mehr Städten eine Diskussion über die Erforderlichkeit einer entsprechenden Regelung. In Düsseldorf ist dazu ein Bürgerbegehren gestartet.

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