30 Gemeinden mit 1,6 Millionen Einwohnern werden durch statistische Tricks rausgekickt
Das Verbändebündnis „Wir wollen Wohnen!“ begrüßt, dass die Landesregierung seinem Drängen nachgibt und die KappungsgrenzenVO über den 31. Mai 2019 hinaus verlängert. Gleichzeitig kritisieren wir, dass durch statistische Tricks 30 Städte und Gemeinden aus der Regelung gekippt werden. So, als habe sich dort die Situation gegenüber von vor fünf Jahren verbessert. Im Gegenteil!
Die Kappungsgrenzenverordnung verlangsamt in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt Mietsteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen. Anlässlich des Inkrafttretens einer neuen Verordnung zum 01.06., die an die Stelle der ursprünglichen, zum 31.05. ausgelaufenen Regelung tritt, kritisiert das Bündnis die Reduzierung der Zahl der Gemeinden. „Die Landesregierung hat die Gebietskulisse verkleinert. Im Klartext bedeutet das, dass nun nicht mehr 59 Städte davon profitieren, sondern nur noch 37; 30 sind rausgefallen und nur acht dazu gekommen. Für die Kommunen, die angesichts landesweit steigender Mieten und zunehmender Marktanspannung aus dem Schutz dieser Verordnung fallen, ist das eine falsche und absolut willkürliche Entscheidung.“
Hans-Jochem Witzke, Sprecher des Bündnisses und Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW: „Nur 37 von 396 Gemeinden profitieren von der Verordnung! Damit wird man dem Problem nicht gerecht! Immerhin wohnt in diesen 37 Gemeinden mehr als jeder Dritte Nordrhein-Westfale, etwa 6,4 Mio. Menschen. Das sind sogar noch rund 640.000 mehr als nach der bisherigen Gebietskulisse. Würde die Kulisse nach der gleichen Systematik bestimmt wie beim letzten Erlass der Verordnung im Jahr 2014, so würden 58 Gemeinden mit etwa 8,05 Mio. Einwohnern und damit sogar fast jeder Zweite unter den Schutz der Kappungsgrenzenverordnung fallen. Damit werden potentiell rund 1,6 Mio. Menschen des notwendigen Schutzes allein durch eine Veränderung der Gebietseingrenzung beraubt.“
Außerdem wird das dieser Entscheidung zugrunde liegende Gutachten kritisiert, das die Landesregierung anlässlich der Verlängerung der Vorschrift in Auftrag gegeben hat. So fordert dieses, im Vergleich zu früheren Abhandlungen, strengere Maßstäbe an das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes. Eine sachliche Begründung für die geänderte Praxis fehlt. Vielmehr scheint diese Vorgehensweise eine politische Entscheidung zu sein, die die Größe der Gebietskulisse beeinflussen soll.
Ebenso werden weitere wichtige Indikatoren, wie zum Beispiel die Betrachtung des Leerstandes, im Gutachten überhaupt nicht berücksichtigt.
Erfreulich dürfte die Entscheidung für die Mieterinnen und Mieter sein, die in Städten wohnen, die nun erstmalig trotz reduzierter Gebietskulisse berücksichtigt werden. Dazu gehören vor allem Städte im Ruhrgebiet, wie zum Beispiel Essen, Dortmund oder Bochum. Für sie, wie auch für alle anderen 34 Städte gilt ab dem 01.06.2019 eine reduzierte Kappungsgrenze, das heißt, Vermieter dürfen in bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 Prozent und nicht um 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigern.
Für alle übrigen, insbesondere für zwölf Kommunen aus dem Regierungsbezirk Münster, gilt trotz steigender Mieten, erstmals seit 2014 ein eingeschränkter Schutz vor steigenden Mieten in bestehenden Mietverhältnissen.
Die neue Kappungsgrenzenverordnung sowie eine Übersicht der Städte nach der alten und der neuen Regelung aus dem Ministerium sind beigefügt.