Die Wohnungssuche ist für viele Menschen bereits schwierig genug. Umso größer ist der Ärger, wenn nach einer Wohnungsanfrage plötzlich eine Zahlungsaufforderung über 79 Euro ins Haus flattert. Im Zusammenhang mit der Plattform „MietSofort“ berichten Betroffene von entsprechenden Forderungen, weil die Nutzung des Angebots laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenpflichtig sein soll.
Forderung erhalten? Nicht vorschnell zahlen.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der zugrunde liegenden Verträge. Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte diese daher genau prüfen und nicht vorschnell bezahlen. Empfehlenswert ist es zudem, sämtliche E-Mails, Screenshots und Unterlagen zum Anmelde- oder Bestellvorgang aufzubewahren.
Was können Betroffene tun?
Die Verbraucherzentralen empfehlen, den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich den Widerruf zu erklären und den Vertrag hilfsweise anzufechten. Wichtig ist außerdem, Fristen im Blick zu behalten und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen.
Besondere Vorsicht bei Mahnbescheiden
Wer einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, sollte unbedingt fristgerecht widersprechen. Geschieht das nicht, kann die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen, selbst wenn die Forderung unberechtigt sein sollte.
Wichtig: Wer von einer Zahlungsforderung betroffen ist, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Eine rechtliche Beratung, etwa durch die Verbraucherzentrale, kann helfen, die eigene Situation richtig einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen.
Den gesamten Artikel der Verbraucherzentrale und ein Musterwiderspruch hier:

