Wohngeldrechner
Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt unter anderem von der Größe Ihres Haushalts und Ihrem Einkommen ab. Mit dem Wohngeldrechner NRW erhalten Sie schnell und unverbindlich einen ersten Überblick, mit wie viel Wohngeld Sie rechnen können.
Übrigens: Auch wer selbst in den eigenen vier Wänden wohnt, kann Wohngeld beziehen.
Mit einem Klick zum Wohngeldrechner
Wissenswertes
Wohngeldantrag
Wer erstmals oder erneut Wohngeld beziehen möchte, muss einen Antrag stellen – zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei der es auch die passenden Formulare gibt.
Wichtig zu wissen: Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb gilt: Den Antrag am besten noch im Januar stellen!
Gut zu wissen: Wer bereits Wohngeld erhält und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, muss nichts weiter tun – eine mögliche Erhöhung kommt automatisch.
Berechnung des Wohngeldes
Wie hoch das Wohngeld ausfällt, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- dem monatlichen Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder
- der zu berücksichtigenden Miete
Für jedes Haushaltsmitglied werden die Jahreseinkommen abzüglich verschiedener Freibeträge zusammengerechnet und durch zwölf geteilt. Arbeitnehmer:innen können dabei einen steuerlichen Freibetrag von 1.000 Euro geltend machen, Bezieher:innen von Alters- oder Witwenrente 102 Euro. Wer höhere Werbungskosten hat, muss diese entsprechend nachweisen.
Vom so ermittelten Einkommen werden zusätzlich pauschale Abzüge vorgenommen: jeweils 10 Prozent für Lohn- bzw. Einkommensteuer, für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – macht in Summe maximal 30 Prozent.
Bei der Miete zählt der tatsächliche Betrag nur dann in voller Höhe, wenn er die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigt. Liegt die Miete darüber, wird nur bis zu diesem Höchstbetrag gerechnet. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach der Mietenstufe der Gemeinde und der Haushaltsgröße: Jede Stadt ab 10.000 Einwohner:innen bzw. jeder Kreis ist einer der Mietenstufen I (sehr niedrige Durchschnittsmiete) bis VI (sehr hohe Durchschnittsmiete) zugeordnet.
Wohngeld plus
Flyer zum Wohngeld plus: Informationen kompakt, einfach und übersichtlich für Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen

Ein neuer Flyer macht die Beantragung des reformierten Wohngeldes für Mieterinnen und Mieter jetzt noch einfacher: kompakt, verständlich und übersichtlich bündelt er alle wichtigen Infos zur Wohngeldreform und zum Antragsprozess.
Entwickelt wurde er gemeinsam von starken Partnern: dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, dem VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dem Deutschen Mieterbund, der Verbraucherzentrale NRW und dem EBZ Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
Der Flyer ist Teil der Kampagne "Stopp den Heizkostenhammer" und soll möglichst viele Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen erreichen.
