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Mietertipp: Herbstlaub richtig beseitigen

Der Herbst ist da, in all seinen bunten Farben – aber auch mit jeder Menge Laub. Doch wer ist eigentlich für dieses verantwortlich und wie lässt sich Laub richtig entsorgen? Der Deutsche Mieterbund gibt wichtige Hinweise für Mieterinnen und Mieter.

  • Ein Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung schafft Klarheit über die Verantwortung. Nur wenn die Laubbeseitigung ausdrücklich vereinbart wurde, sind Mietende dazu verpflichtet. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Eigentümer.
  • In Mehrparteienhäusern kann ein gemeinsamer Reinigungsplan helfen, die Laubentsorgung fair zu verteilen und regelmäßig wechseln zu lassen. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass die anfallenden Aufgaben auch während Urlaubszeiten zuverlässig erledigt werden.
  • Besonders wichtig ist die Verkehrssicherheit. Nasses Laub auf Gehwegen, Treppen oder vor Hauseingängen kann schnell zur Rutschgefahr werden und sollte regelmäßig entfernt werden. Laub darf außerdem weder auf die Straße noch in Straßeneinläufe geschoben werden.
  •  Die Entsorgung kleinerer Mengen Laub ist problemlos über die Biotonne möglich. Es sollte aber locker eingeschichtet sowie trocken sein und frei von Kunststoffen, Draht, Steinchen oder Ästen. Größere Mengen Laub können bei Wertstoff- oder Recyclinghöfen der Gemeinde abgegeben werden. Das Verbrennen von Laub ist in den meisten Gemeinden aufgrund von Brandgefahr und Feinstaub nicht erlaubt.
  • Auch bei der Nutzung von Laubbläsern gelten Regeln: An Sonn- und Feiertagen dürfen sie nicht eingesetzt werden. In Wohngebieten sind sie an Werktagen nur zu bestimmten Zeiten zulässig.

Extra-Tipp: Wer einen Garten besitzt, kann Herbstlaub sinnvoll weiterverwenden – etwa zum Kompostieren, als Mulch zum Schutz von Pflanzen oder als Unterschlupf für Igel und andere Kleintiere.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Herbstzeit und viel Freude an den bunten Seiten der Jahreszeit.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke (1. Vorsitzender)
mobil: 0173/5384431
hans-jochem.witzke@dmb-nrw.de