Durch das Gesetz zur „Gaspreisbremse“ übernimmt der Staat für Gaskunden im Dezember einen Teil der Abschlagszahlung. Mieterinnen und Mieter, die einen unmittelbaren Vertrag mit dem Versorger haben, weil sie ihre Heizanlage selbst betreiben, erhalten. Bei Heizungen, die von der Vermieterseite betrieben werden, muss die Entlastung bei der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden. In diesem Fall dürfen aber Erhöhungen der Vorauszahlungen aus den letzten 9 Monaten einmalig ausgesetzt werde.
Die Höhe der Entlastung errechnet sich auf Basis des Arbeitspreises für Dezember 2022 und dem geschätzten Jahresverbrauch aus September 2022. Außerdem übernimmt der Staat ein Zwölftel des aktuellen Jahresgrundpreises.
Mit dem hier verfügbaren Rechner können Direktkunden von Gasversorgern einfach und schnell die genaue Höhe Ihrer individuellen Entlastung berechnen.
Der Entlastungsrechner wurde freundlicherweise von der Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung gestellt. Bei der Nutzung können persönliche Daten, z.B. Ihre IP-Adresse übertragen und verarbeitet werden. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise auf der Seite der Verbraucherzentrale