CO₂-Kostenrechner
Sie haben eine Gastherme in Ihrer Wohnung und hierfür einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen und bekommen eine eigene Gasrechnung? Dann muss Ihnen Ihr Vermieter vielleicht einen Teil der Kosten erstatten – nämlich die CO₂-Steuer.

Wie berechnet sich der Anteil, den Vermieter erstatten müssen?
Es gibt ein Tool des Wirtschaftsministeriums, das bei der Berechnung hilft, und wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt, wie sie das Tool nutzen können. Das Tool finden Sie hier:
So nutzen Sie den Rechner
- Schritt: Tragen Sie den Abrechnungszeitraum ein. Diesen finden Sie auf Ihrer Gasrechnung. Beispielsweise: 10.03.2024 – 09.03.2025
- Schritt: Geben Sie an, ob es rechtliche Beschränkungen wie Denkmalschutz oder eine kommunale Satzung gibt. In der Regel bestehen keine Einschränkungen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob dies der Fall ist, wählen Sie hier „Es besteht keine rechtliche Beschränkung“ aus. Im Zweifel muss Ihr Vermieter nachweisen, dass eine Ausnahme vorliegt.
- Schritt: Geben Sie den Energieträger ein. Bei einer Gastherme ist das normalerweise Erdgas.
- Schritt: Geben Sie den Verbrauch an. Auch der steht in Ihrer Gasrechnung.
- Schritt: Geben Sie die Wohnfläche Ihrer Wohnung an. Diese steht im Mietvertrag oder in der letzten Betriebskostenabrechnung.
- Schritt: Jetzt sehen Sie das Ergebnis und den Anteil der CO₂-Kosten, den der Vermieter tragen muss. Sie können den Betrag inkl. Umsatzsteuer von Ihrem Vermieter mit einer Rechnung verlangen. Ein Musterschreiben an Ihren Vermieter finden Sie hier:
Bis wann müssen Sie Ihren Anspruch geltend machen?
Sie müssen Ihren Vermieter innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt Ihrer Gasrechnung zur Erstattung auffordern.
Beispiel: Erhalten Sie Ihre Gasrechnung im April 2026, muss Ihr Schreiben spätestens bis zum 30. April 2027 beim Vermieter eingehen.
Die Aufforderung muss in Textform erfolgen, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Bewahren Sie einen Nachweis auf, dass Ihr Vermieter das Schreiben erhalten hat. Bei einem Brief empfiehlt sich ein Einwurfeinschreiben.
Nach Zugang Ihrer Zahlungsaufforderung hat der Vermieter bis zu zwölf Monate Zeit, den Erstattungsbetrag auszuzahlen.
Fragen oder Probleme?
Reagiert Ihr Vermieter nicht oder haben Sie Fragen zur Berechnung? Als Mitglied eines örtlichen Mietervereins erhalten Sie rechtliche Beratung und Unterstützung:
Mehr Informationen
Ausführliche Informationen zur Aufteilung der CO₂-Kosten finden Sie hier: