Der Deutsche Mieterbund NRW stellt Vorschläge zur Überwindung der Wohnungskrise vor
Die Wohnungskrise nimmt auch in NRW immer größere Ausmaße an. Zunehmend verzweifelt suchen Menschen nach einer bezahlbaren Wohnung oder sie zahlen zu hohe Mieten für zu kleine oder qualitativ mangelhafte Wohnungen. Denn die Mieten steigen seit Jahren im NRW-Landesdurchschnitt um rund 5 Prozent pro Jahr und damit deutlich stärker als die Löhne und Renten. Von den 1,3 Mio. Sozialwohnungen im Jahr 1990 sind mit derzeit 411.000 Sozialwohnungen nur noch ein Drittel übrig und jedes Jahr werden es weniger. Der DMB NRW fordert anlässlich des NRW-Mietertags in Gelsenkirchen, der am 24. und 25. April stattfindet, ein entschlossenes Handeln der Landesregierung. Nur das Zusammengreifen von Investitionen und Regulierungen kann die Wohnungskrise lösen.
„Wenn Menschen in beengten und gesundheitsgefährdenden Umständen wohnen, wenn Menschen sich die Miete vom Mund absparen, wenn Menschen Jobangebote ausschlagen, weil sie keine Wohnung in der Nähe der Arbeit finden, dann stecken wir in einer Wohnungskrise. Wer dagegen nicht entschlossen vorgeht, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Zukunft unseres Landes. Wir brauchen Investitionen in bezahlbaren Wohnraum durch eine Landeswohnungsgesellschaft und einen Landesbeteiligungsfonds. Das kostet Geld, muss aber priorisiert werden. Zusätzlich muss die Landesregierung den Mieterschutz stärken und die Einführung einer Sozialwohnungsquote für große Vermieter prüfen“, fordert Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des DMB NRW.
Die Mittel für den geförderten Wohnungsbau sind in den letzten Jahren erhöht worden. Dennoch fallen nach wie vor deutlich mehr Sozialwohnungen aus der Preisbindung, als nachgebaut werden. Die Politik muss neue Wege beschreiten, um nicht jedes Jahr wieder einen historischen Tiefststand an Sozialwohnungen beklagen zu müssen.
Ein neuer Ansatz wird derzeit in Berlin diskutiert: Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags liegt es in der Kompetenz der Länder, gewerblichen Vermietern eine verbindliche Sozialquote vorzuschreiben. „Nur durch Neubau können wir Sozialwohnungen, die wir Jahr um Jahr verlieren, nicht ausgleichen. Deswegen ist dies ein interessanter Vorschlag, den die Landesregierung dringend prüfen sollte“, so Witzke.
Das Problem an der aktuellen Förderlogik ist, dass Sozialwohnungen nach 20 bis 30 Jahren aus der Bindung fallen und dann rasch an die Marktmiete angeglichen werden. Dem kann entgegengewirkt werden, wenn vor allem öffentliche Unternehmen bauen, die ihre Wohnungen auch nach dem Auslaufen der Sozialbindung zu vertretbaren Preisen anbieten. Deswegen fordern wir seit langem eine Landeswohnungsgesellschaft. So kann das Land als Bauherr auftreten, preisgünstige Wohnungen anbieten und öffentliches Vermögen aufbauen. Ein weiterer Ansatz ist ein Landesbeteiligungsfonds, der die Eigenkapitalbasis kommunaler Wohnungsunternehmen stärkt, die dadurch den Bau bezahlbarer Wohnungen intensivieren können.
Auch beim Mieterschutz muss nachgebessert werden: Seit dem 1. März 2025 fallen 57, statt wie zuvor 18 Gemeinden in NRW unter die Mieterschutzverordnung. Dort gelten die Mietpreisbremse, reduzierte Mieterhöhungsmöglichkeiten und besserer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen. Zahlen zeigen, dass vor allem in den Ruhrgebietsstädten die Mietbelastung der Menschen hoch ist. Bei Wiedervermietungen werden oft Preise weit über dem Mietspiegel aufgerufen und so Mieten im gesamten Stadtgebiet in die Höhe getrieben. Dortmund ist die einzige Ruhrgebietsstadt, die unter die Mieterschutzverordnung fällt. Erhöhter Mieterschutz muss flächendeckend gelten, was in erster Linie in der Hand des Bundes liegt. Die Landesregierung aber kann ein neues Gutachten zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte auf den Weg bringen, das die neuesten Entwicklungen berücksichtigt. Der Deutsche Mieterbund NRW fordert außerdem seit langem, dass die Landesregierung den Kommunen endlich die Möglichkeit eröffnen soll, über die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu entscheiden. Denn durch solche Umwandlungen gehen oft preisgünstige Mietwohnungen verloren.
Der von der Landesregierung kürzlich vorgelegte Entwurf eines sogenannten Faires-Wohnen-Gesetzes gibt den kommunalen Wohnungsaufsichten mehr Befugnisse an die Hand, um gegen Missstände und den Verfall von Wohnraum vorzugehen. Außerdem werden die Instrumente gegen Zweckentfremdung von Wohnraum ausgeweitet. Doch die Landesregierung hat es versäumt, die Wohnungsaufsicht zu einer kommunalen Pflichtaufgabe zu machen und die Kommunen entsprechend finanziell auszustatten. „Wir befürchten, dass die guten Ansätze des Gesetzes vor Ort nicht die gewünschte Wirkung entfalten, weil schlichtweg kein Personal für die notwendigen Kontrollen vorhanden ist“, bemängelt Judith Turner, Geschäftsführerin des DMB NRW.

