Der Deutsche Mieterbund NRW begrüßt die geplanten Gesetzesänderungen der Bundesjustizminister Stefanie Hubig, die an mehreren Stellen ansetzen und den Schutz von Mieterinnen und Mieter verbessern sollen.
„Die Änderungsvorschläge der Bundesjustizministerin betreffen zentrale Stellschrauben im Mietrecht und sind längst überfällig. Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung und adressieren Fehlentwicklungen, die auch der DMB NRW schon lange kritisiert“, erklärt Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW.
Indexmieten: Begrenzungen Schritt in die richtige Richtung – aber noch nicht ausreichend
Der Reformvorschlag zur Indexmiete ist aus Sicht des DMB NRW grundsätzlich zu begrüßen, doch geht die Kappungsgrenze nicht weit genug und die Begrenzung auf angespannte Wohnungsmärkte schließt viele Mieterinnen und Mieter in NRW faktisch aus. Denn aktuell gelten nur in 57 der 396 Städte und Gemeinden in NRW die Wohnungsmärkte als angespannt. „Die Beschränkung auf angespannte Wohnungsmärkte ist sachlich nicht nachvollziehbar, verkompliziert die Regelungen, und bedeutet in NRW, dass viele Städte, so zum Beispiel das gesamte Ruhrgebiet außer Dortmund, außen vor sind“, kritisiert Witzke. “Es gibt keinen Grund, warum Vermieter ihre Mieten dauerhaft an der allgemeinen Inflation ausrichten sollten. Die maßgeblichen Investitionen, nämlich Bau oder Kauf einer Wohnung, sind bereits in der ursprünglichen Mietkalkulation enthalten. Eine deutlich niedrigere Grenze, etwa 2 Prozent, wäre aus unserer Sicht ausreichend und sozial vertretbar“, so Witzke weiter.
Spätere Preissteigerungen betreffen einen vergleichsweise kleinen Teil der Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten. Die vorgesehene Kappungsgrenze von 3,5 Prozent liegt zudem deutlich über dem langjährigen Mittel der Inflationsrate. „Noch besser wäre es natürlich, wenn neue Indexmietenverträge komplett verboten wären“, so Witzke weiter.
Die Deckelung der Miethöhe bei möblierten Wohnungen ist dringend notwendig.
In Städten mit der Mietpreisbremse wird immer wieder versucht, durch Möblierung die Preisgrenzen zu umgehen. Zwar gilt die Mietpreisbremse auch jetzt schon für möblierte Wohnungen, jedoch muss bislang nicht offengelegt werden, wie hoch der Möblierungsaufschlag ist. Die Reform schlägt hier klare Regeln vor und die Darlegungspflicht liegt beim Vermieter. „Allerdings ist die vorgeschlagene Höchstgrenze von 5% der Nettomiete bei einfacher Ausstattung immer noch deutlich zu hoch. In der Beratung erleben wir häufig, dass mit gebrauchten und qualitativ sehr minderwertigen Möbeln teilweise massive Aufschläge gerechtfertigt werden sollen“, so Witzke.
Kurzzeitvermietungen – Umgehung der Mietpreisbremse klarer begrenzen
Die Beschränkung von Kurzzeitvermietungen hält der DMB NRW für sinnvoll. Auch diese Möglichkeit wird genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. „Wer länger als sechs Monate in einer Wohnung lebt, hat dort seinen Lebensmittelpunkt und sein Zuhause. Diese Menschen müssen den gleichen Schutz genießen wie alle anderen Mieterinnen und Mieter auch“, erklärt Witzke. „Da aber nach wie vor eine Aneinanderreihung von Mietverträgen möglich ist, kann weiterhin die Mietpreisbremse durch Kurzzeitmietverträge umgehen werden. Hier muss die Justizministerin nachbessern“, so Witzke weiter.
Schonfristzahlung: Endlich Schutz auch bei ordentlicher Kündigung
Die Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzug ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes NRW ein wichtiger Änderungsvorschlag und wird seit vielen Jahren gefordert. „Wenn Mietrückstände vollständig ausgeglichen werden, ist das Interesse des Vermieters befriedigt. Es gibt keinen sachlichen oder logischen Grund, warum die firstlose Kündigung schon immer durch eine Schonfristzahlung unwirksam wurde, die ordentliche Kündigung hingegen nicht.“, erläutert Witzke.
„Die geplanten Reformen sind wichtige und richtige Schritte für mehr Mieterschutz. Sie zeigen, dass die Probleme der Mieterinnen und Mieter endlich ernst genommen werden. Doch wenn die Wohnungsmärkte weiterhin so angespannt bleiben, werden sich Mieterinnen und Mieter weiter auf Verträge einlassen, die ihre Rechte missachten. Deshalb müssen diese mietrechtlichen Regelungen mit deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen flankiert werden – sonst ändert sich für Mieterinnen und Mieter leider nur wenig“, gibt Witzke abschließend zu bedenken.