Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29.01.2026 ein richtungsweisendes Urteil zum Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefällt. In einem Interview mit WDR 5 schildert Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterbundes NRW, wie Mieter und Wohnungssuchende aufgrund von Herkunft, Namen, Hautfarbe, Religion, Alter, Geschlecht oder Behinderung benachteiligt werden. Während Mieter häufig mit Eigenbedarfskündigungen oder unrechtmäßigen Nebenkostenabrechnungen konfrontiert sind, werden Wohnungssuchende oft gar nicht erst zu Besichtigungen eingeladen oder von Maklern aussortiert. Besonders betroffen sind Menschen mit ausländisch klingenden Namen.
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