Heute präsentierte die Vonovia SE ihre Bilanz für das erste Halbjahr 2026. Die Mieten stiegen im Durchschnitt um 3,6 Prozent und damit wieder deutlich über der allgemeinen Preissteigerung. Trotz Verkäufen im Umfang von 700 Mio. Euro stieg die Verschuldungsrate auf 46 Prozent und entfernt sich weiter von der Zielmarke von 40 Prozent. Deutlich gestiegen sind die Einnahmen aus dem Energiegeschäft und durch die unternehmenseigene Handwerkerorganisation.
„Auch mit dem Verkauf von Wohnungen geht eine Verantwortung für die Mieterschaft einher. Durch mangelhafte Kommunikation seitens der Vonovia, verbreiten sich Gerüchte und Angst in einigen Siedlungen. Mieterinnen und Mieter fürchten nach dem Verkauf Mietsteigerungen und Eigenbedarfskündigungen. Stellenweise verankert Vonovia vor dem Verkauf den Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen im Mietvertrag. Dies fordern wir für alle Siedlungen, die auf der Verkaufsliste stehen“, betont Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW.
Auf der Jahreshauptversammlung im Mai dieses Jahres kündigte Vonovia an, rund 40.000 Wohnungen für Einzelprivatisierungen identifiziert zu haben. Außerdem seien auch größere Paketverkäufe möglich. Zuletzt mehrten sich in einigen Ruhrgebietsstädten Verkaufsgerüchte. Doch lediglich in Dortmund gilt die NRW-Mieterschutzverordnung. Die sieht vor, dass der Erwerber einer in Eigentum umgewandelten bisherigen Mietwohnung acht Jahre warten muss, bevor er dem Bewohner ggf. wegen Eigenbedarf kündigen kann. In einem Fall in Witten hat die Vonovia die Eigenbedarfskündigung mietvertraglich ausgeschlossen; daran ist auch der Erwerber gebunden.
In den letzten Monaten hat Vonovia in Berlin, Dortmund, Dresden und Stuttgart zahlreiche Niederlagen vor Gericht einstecken müssen, weil Mieterhöhungen für rechtswidrig erklärt wurden. Dennoch klagte Vonovia weiter und sieht keinen Grund, Mieterhöhungen, die mit rechtswidrigen wohnwerterhöhenden Merkmalen begründet sind, zurückzunehmen. „Mieterinnen und Mieter sollten keiner Mieterhöhung ohne rechtliche Prüfung zustimmen“, empfiehlt der Deutsche Mieterbund.
Deutlich steigern konnte Vonovia den Ausbau der Photovoltaik. Durch Mieterstrommodelle soll der Strom von den Mietern selbst abgenommen werden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Wir sehen jedoch, dass bei Neuvertragsabschlüssen Stromverträge zusammen mit dem Mietvertrag angeboten werden. Im September erwarten wir ein Urteil zu diesen nach unserer Auffassung unzulässigen Koppelungsgeschäften. Des Weiteren versucht Vonovia systematisch Balkonkraftwerke zu verhindern. Vorgaben für die Installation der Anlagen sind sehr umfassend und jüngst sprach Vonovia ein Verbot von kleinen Speichern in den Wohnungen aus. Wir fordern den Konzern auf, auch im Sinne der Energiewende die partielle Eigenversorgung der Mieterhaushalte mit Strom durch Solarkraft nicht weiter zu behindern.

