„Vonovia und auch die Staatsanwaltschaft sind in der Pflicht zu prüfen, ob die Korruption im Unternehmen zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht. Es liegt der Verdacht nahe, dass Scheinrechnungen und überhöhte Rechnungen im Zuge von Modernisierungsarbeiten von den Mieterinnen und Mietern bezahlt wurden. Auch Handwerkerleistungen, die über die Nebenkosten abgerechnet werden, könnten durch die korrupten Strukturen überhöht sein. Vonovia muss lückenlos und proaktiv aufklären. Eventuell geschädigte Mieterinnen und Mieter müssen vollumfassend entschädigt werden.“
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