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LEG Halbjahresbilanz: Unrechtmäßige Mieterhöhungen steigern die Profite

Heute hat die LEG Immobilien SE ihre Zahlen zum ersten Halbjahr 2026 präsentiert. Das Unternehmen sieht sich auf Kurs, konnte die Verschuldung leicht senken und die Investitionen hochfahren. Eine besondere Priorität liegt auf einer attraktiven Dividende. Zur Finanzierung müssen die Mieten deutlich angehoben werden; im ersten Halbjahr 2026 um 3,7 Prozent. Seit Jahren reizt das Unternehmen die Möglichkeiten zur Mieterhöhung voll aus und sucht immer wieder nach Strategien, um über das Erlaubte hinauszugehen. 

„Während der Konzern versucht, sich in der Öffentlichkeit als Garant für bezahlbares Wohnen zu präsentieren, zeigt das Gebaren des Unternehmens, dass die Profimaximierung im Mittelpunkt steht. Bei Mieterhöhungen greift die LEG vermehrt auf „Kunstgriffe“ zurück, um über die verbindlichen Mieten des Mietspiegels hinaus zu gehen. Der Konzern begleitet seine zweifelhaften Mieterhöhungen mit Klageandrohungen und spielt so mit der Angst der Mieter. Leider stimmen viele Haushalte den Erhöhungen zu, anstatt sich rechtlichen Beistand zu holen. Dabei hat ein Großteil der von den örtlichen Mietervereinen geprüften Mieten vor Gericht keinen Bestand. Würde sich die LEG an die gesetzlichen Vorgaben halten, könnte sie ihre Versprechen an die Aktionäre nicht einlösen“, erläutert Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW.

Im ersten Halbjahr 2026 hat die LEG massenhaft Mieterhöhungen versendet, die mit drei Vergleichsmieten begründet sind. In der Regel liegt die Zielmiete deutlich über der zulässigen Mietspiegelmiete. Nach Auskunft des Unternehmens stimmen rund 88 Prozent aller Mieterhaushalte diesen fragwürdigen Erhöhungen zu. Wo erfolgreich dagegen vorgegangen wird, nimmt das Unternehmen auch nur dort das zu viel Verlangte zurück.
Ein weiterer Kunstgriff sind wohnwertehöhende Merkmale wie Supermarkt mit Lieferdienst in der Nähe, eine Seniorenberatung oder E-Rollerstation. Alle diese Merkmale sind in der Regel bereits in der Wohnlageneinordnung der Mietspiegel berücksichtigt und es ist unzulässig, sie als Begründung für

Zuschläge zum Mietspiegel heranzuziehen, wie jüngst auch das Amtsgericht Münster geurteilt hat.

Die dreisteste Strategie konnten wir mit Hilfe der Mieterinnen und Mieter in Duisburg-Ungelsheim aufdecken. Seit Jahren verlangt die LEG Zuschläge für Dämmungen nach dem Jahr 2010. Die Dämmungen in der betroffenen Siedlung wurden aber deutlich früher angebracht, was die LEG in Einzelfällen einräumte. Allen anderen Haushalten wurden die Zuschläge aber, trotz besseren Wissens, weiterhin in Rechnung gestellte. Der Mieterbund NRW konnte immerhin bewirken, dass die LEG diese Zuschläge nun für die gesamte Siedlung zurückgezogen hat.


Pressekontakt

Hans-Jochem Witzke (1. Vorsitzender)
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hans-jochem.witzke@dmb-nrw.de