Die Frage, ob Haustiere in Mietwohnungen erlaubt sind, beschäftigt viele Mieter und Vermieter gleichermaßen. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht – stattdessen kommt es maßgeblich auf den Mietvertrag sowie auf eine sorgfältige Abwägung der Interessen aller Beteiligten an.
Grundsätzlich gilt: Kleintiere wie Hamster, Zierfische oder Vögel dürfen in der Regel ohne Zustimmung gehalten werden, da sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählen. Bei Hunden und Katzen ist die Situation differenzierter. Hier ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich, bei der unter anderem die Art des Tieres, die Wohnsituation sowie mögliche Auswirkungen auf Nachbarn berücksichtigt werden.
Aktuelle Rechtsprechung betont, dass pauschale Verbote der Tierhaltung häufig unwirksam sind. Vermieter dürfen ihre Zustimmung nicht willkürlich verweigern, sondern müssen die Interessen von Mietern, Nachbarn und sich selbst gegeneinander abwägen.
Gleichzeitig sind Tierhalter verpflichtet, Rücksicht zu nehmen: Lärmbelästigungen, Schäden an der Wohnung oder Störungen des Hausfriedens sind zu vermeiden. Kommt es dennoch zu erheblichen Beeinträchtigungen, kann eine bereits erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen werden.
Fazit: Tierhaltung in der Mietwohnung ist oft möglich – entscheidend sind jedoch Verantwortungsbewusstsein, gegenseitige Rücksichtnahme und die konkrete Situation im Einzelfall.
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