Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer findet in diesem Jahr vom 11. Juni bis 19. Juli in Mexiko, Kanada und den USA statt. Aufgrund der Zeitverschiebung werden die Live-Übertragungen in Deutschland überwiegend in den späten Abend- und Nachtstunden zu sehen sein. Sowohl die 72 Partien der Gruppenphase als auch die 32 Begegnungen der Final-Runde werden teilweise zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit ausgetragen – also genau in dem Zeitraum, in dem üblicherweise die Nachtruhe gilt.
Feiern
Wer die Spiele auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten verfolgt, sollte bedenken, dass Gespräche von Gästen, Kommentare aus dem Fernseher sowie Lachen, Jubelrufe, Musik oder andere Geräusche im Freien deutlich stärker wahrgenommen werden als innerhalb der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen.
Wichtig: Auch während besonderer Großereignisse wie der Fußball-WM beginnt die gesetzliche Nachtruhe grundsätzlich um 22 Uhr. Ein kurzer Torjubel ist aber auch nach 22:00 Uhr völlig in Ordnung – solange daraus keine nächtliche Fanparade wird und die Vuvuzelas im Schrank bleiben.
In vielen Fällen lassen sich mögliche Konflikte in der Nachbarschaft jedoch durch ein rechtzeitiges und freundliches Gespräch vermeiden.
Public Viewing
Damit Fans die Fußball-WM gemeinsam verfolgen können, wurden die Lärmschutzregelungen von der Bundesregierung vorübergehend angepasst. Daraus ergibt sich jedoch kein genereller Anspruch auf die Genehmigung für Public-Viewings. Die zuständigen Behörden prüfen jeden Antrag individuell und entscheiden nach sorgfältiger Abwägung über eine mögliche Zulassung.
Dekoration
Ein im Mietvertrag vereinbartes Verbot von Plakaten oder Fahnen bezieht sich in der Regel auf politische, polarisierende oder hetzerische Inhalte. Anlässlich von Welt- oder Europameisterschaften dürfen dagegen Plakate und Nationalflaggen grundsätzlich in den Fenstern der Mietwohnung oder auf dem Balkon angebracht werden.
Fahnen dürfen auch aus Fenstern herausragen, sofern sie sicher befestigt sind und weder Passanten gefährden noch Schäden an Fahrzeugen verursachen können. Wird jedoch eine Halterung außerhalb von Fenstern oder Balkonen angebracht, stellt dies einen Eingriff in die Bausubstanz dar und bedarf daher der Zustimmung des Vermieters.
Generell sollte darauf geachtet werden, dass andere Hausbewohner nicht durch eine übermäßige Dekoration beeinträchtigt werden. Sehr große Fahnen oder Banner, die beispielsweise auch vor den Fenstern benachbarter Wohnungen hängen, können als störend empfunden werden.

