Der Deutsche Mieterbund NRW e.V. begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf am Grundgedanken des am 30. April 2014 in Kraft getretene Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) festgehalten wird. Unsere Meinung zu den Modifikationen und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen im Wohnungswesen sind in unserer Stellungnahme vom 23.10.2020 nachzulesen: Stellungnahme
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