Baulandmobilisierungsverordnung NRW

Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes NRW e.V. anlässlich der Verbändeanhörung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: "Entwurf der Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 BauGB (BaulandmobilisierungsVO NRW)", Dezember 2022

Im Rahmen der Verbändeanhörung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte der Deutsche Mieterbund NRW die Möglichkeit, zum 'Entwurf der Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 BauGB (BaulandmobilisierungsVO NRW)' Stellung zu nehmen.

Die Schaffung einer Verordnung nach § 201a BauGB ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes NRW ein richtiger Ansatz, um auf die bestehenden Probleme bei der Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Wohnraum zu reagieren. Die identifizierte Gebietskulisse ist trotz einiger Mängel bei der verwendeten Methode im Ergebnis weitestgehend tragfähig. Es gibt jedoch deutlichen darüberhinausgehenden
Handlungsbedarf.

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