Wohnraumförderung NRW (4. WFN-GÄndG NRW)

Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes NRW e.V. zum Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (4. WFN-GÄndG NRW)

Die NRW-Landesregierung beabsichtigt, das bisher geltende WFNG NRW zu ändern und den Entwurf eines 4. Änderungsgesetzes zur Beschlussfassung in den Landtag einzubringen.
Mit dem Änderungsgesetz wird das 2010 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) überarbeitet. 

Neben den redaktionellen Änderungen wird das Gesetz Änderungen auch zu den Themen Digitalisierung Klimaschutz und Schutzräumen für vulnerable Gruppen enthalten. 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen einer Verbändeanhörung zahlreiche Experten, darunter auch der DMB NRW, um Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten.