Auch nicht im Haus lebende Mitmieterin haftet für Gasrechnung

BGH-Urteil vom 22.07.2014 - VIII ZR 313/13

Auch wenn kein schriftlicher Liefervertrag mit einem Versorger vorliegt, kann der Vertrag durch die Entnahme von Energie (Gas) stillschweigend zustande kommen. Das Angebot des Versorgers richtet sich bei einem vermieteten Einfamilienhaus an die Mieter und wird von denen durch die Entnahme von Energie angenommen. Hier hatte die Mieterin eingewendet, sie hätte den Mietvertrag gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten nur aus „Bonitätsgründen“ als zweite Mieterin unterschrieben, sie hätte aber niemals in dem Haus gewohnt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs spielt das keine Rolle. Der Gasversorger kann sie in Anspruch nehmen. Das Angebot des Versorgers richtet sich an den, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss hat. Bei einem vermieteten Einfamilienhaus sind das die Mieter - alle Mieter laut Mietvertrag. Dass tatsächlich nur ein Mieter im Haus wohnte, ist nicht entscheidend. Die Mitmieterin hat geduldet, dass ihr Lebensgefährte einzog und die Heizung in Betrieb nahm. Damit haftet sie für die Gasrechnung mit.
BGH-Urteil vom 22.07.2014 - VIII ZR 313/13

Mietervereine NRW

Hier bekommen Sie Recht

Mieterverein-Suche nach Ort
oder Postleitzahl

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Eigene Bilanz errechnen!

Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.
Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Mieterführerschein

Tipps für die erste eigene Wohnung: Kurze Starthilfe mit den wichtigsten Eckpunkten zum kostenlosen Download