Die Delegiertenversammlung fordert die Landesregierung NRW auf, die Voraussetzung für die Aufnahme von Stadtteilen (gem. § 556 d Abs. 2 Satz 2 BGB) in die Verordnung zur sog. Mietpreisbremse zu überprüfen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die bestehende Verordnung zu erweitern.