Die Landesdelegiertenkonferenz bekräftigt die Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz 2015 und des Mietertages 2017 für eine Besteuerung von Anteilsverkäufen an Immobiliengesellschaften. Verkäufe eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens sollen von der Grunderwerbssteuer ausgenommen werden.
Die von der Landesregierung geplante Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbssteuer im Falle von privatem Grunderwerb für die Selbstnutzung wird abgelehnt, da damit Privatvermögen, nicht aber dauerhaft sozial gebundener Wohnraum für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung geschaffen wird. Auf keinen Fall darf der Freibetrag für den Erwerb bestehenden Wohnraums und die Einzelprivatisierung von Wohnraum, u.a. nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gefördert werden.