Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft des Landes NRW

Die jetzige Wohnungsbauförderung begrenzt den Bindungszeitraum auf 25 bzw. 30 Jahre mit einem zum Teil erheblichen Tilgungsnachlass, der auf das Eigenkapital angerechnet werden kann. Schon jetzt ist offensichtlich, dass auch in 25 und 30 Jahren die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen zu gering sein wird, um den steigenden Bedarf an bezahlbaren Wohnungen durch Rentnerhaushalte, Zuwanderung etc. zu befriedigen.

Beschluss des Mietertags NRW vom 27. November 2021:

Der DMB NRW fordert das Land NRW auf, eine eigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, zu bauen und über die Darlehensbindung hinaus langfristige Bindungen sicherzustellen.

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