Der DMB NRW fordert die Landesregierung auf, die Mietpreisbegrenzungsverordnung beizubehalten und den Geltungsbereich auf möglichst viele Kommunen auszudehnen. Im Bundesrat soll sie sich für eine Abschaffung der vielen Ausnahmen, eine Absenkung der Neuvertragsmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete und eine bundesweit flächendeckende Gültigkeit ohne zeitliche Befristung einsetzen. Mietvertragliche Vereinbarungen über höhere Zahlungen als die ortsübliche Vergleichsmiete sollen nichtig sein. MieterInnen sollen überzahlte Beträge zurückverlangen können.