Absenkung des Modernisierungsaufschlags von 11 Prozent auf acht Prozent - nun doch bundesweit

DMB NRW begrüßt Gesetzentwurf gegen das „Herausmodernisieren von Mieterinnen und Mietern“ und neue Mietpreisbremse mit mehr Gripp

Der Bundesrat will am Donnerstag den von Justizministerin Katharina Barley (SPD) vorgeschlagenen Gesetzesentwurf mit einer für die Mieterinnen und Mieter verbesserten Modernisierungsumlage beschließen. Demnach soll die Umlage bundesweit von 11 auf 8 Prozent gesenkt werden. Der Aufschlag ist grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Jahren auf 3 EUR/m² monatlich begrenzt. Erfreulich für Mieter, die vor der Modernisierung weniger als 7 EUR/m² zahlen, dass es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen ist, dies auf 2 EUR in sechs Jahren zu reduzieren. Wichtig auch, dass Zuwiderhandlungen bestraft werden.

 

Hierzu Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen e.V.: „Wir begrüßen vor allem die Entscheidung, die reduzierte Modernisierungsumlage nun bundesweit gelten zu lassen. Ginge es nach dem Willen der NRW-Landesregierung würde sie nämlich in NRW nach Auslaufen der entsprechenden Verordnung im nächsten Jahr nicht in der reduzierten Form gelten. Das Herausmodernisieren von Mietern ist zu einem immer größeren Problem geworden.

 

Auch eine 8 %ige Umlage der Modernisierungsaufwendungen bzw. drei oder auch zwei Euro reichen bei einer umfangreichen Maßnahme aus, dass sich Mieter ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Wenn überhaupt, wären in Zeiten von Zinsen nahe null auch vier Prozent ausreichend und für die Vermieter immer noch ein gutes „Geschäft“. Dennoch ist dieser Vorstoß ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiges Signal an die nordrhein-westfälische Landesregierung.

 

Mietpreisbremse mit verbesserten Bremsklötzen – aber nicht in NRW!

 

Ziel der Mietpreisbremse ist, dass beim Mieterwechsel der Vermieter nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen  Vergleichsmiete („Mietspiegel“) nehmen darf bzw. nicht mehr als zehn Prozent mehr als was der Vormieter zahlen musste. Künftig soll der Neumieter durch ein

 vereinfachtes Auskunftsrecht leichter in Erfahrung bringen können, wie hoch die Vormiete war. Will sich der Vermieter auf Ausnahmen von der Mietpreisbremse berufen, muss er das vor Vertragsabschluss tun. Ärgerlich nur, dass diese Regelung in NRW gar nicht gelten wird! Die schwarz-gelbe Landesregierung müsste nämlich in einer Verordnung festlegen, in welchen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt diese Regelung gelten soll. Genau diese Verordnung aber lässt die Laschet-Regierung derzeit auslaufen!

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