Deutscher Mieterbund NRW begrüßt Deckelung der Wiedervermietungsmiete

Ab 1. Juli tritt die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen in Kraft

Der Landesverband des Deutschen Mieterbundes in Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Mietpreisbremse ab 1. Juli auch für Kommunen in NRW gelten soll. Danach dürfen Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnraum maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und Mieterhöhungen nach umfassender Modernisierung.

Wer Fragen zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete hat, sollte sich an den örtlichen Mieterverein wenden. Welche Kommunen tatsächlich von dieser Regelung profitieren können, bestimmt die Landesregierung. Hierzu Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des DMB NRW: „Die Landesregierung hat vor rund einem Jahr die Kappungsgrenzenverordnung für bestehende Mietverhältnisse erlassen. In diesem Zusammenhang hat sie bereits 59 Kommunen mit „angespannten Wohnungsmärkten“ festgelegt. Für die nun in Kraft tretende Mietpreisbremse sollten genau die gleichen Kommunen als angespannte Wohnungsmärkte gelten.

Warum bei der einen Regelung ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, bei der anderen aber nicht, das dürfte im Rahmen der Rechtsberatung den Mieterinnen und Mietern nur schwer zu vermitteln sein.“ Eine Begrenzung der Gebiete, nur aufgrund einer stärkeren Betroffenheit, sei nicht nachvollziehbar.

Abschließend machte der Mieterbund deutlich, dass es sich hierbei nun um geltendes Recht handele. Aufforderungen, diese Regelungen aufgrund bestehender Verfassungswidrigkeit zu ignorieren, hält die Mieterorganisation für äußerst fragwürdig und schlichtweg falsch.

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