Deutscher Mieterbund NRW zu dem von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegtem Referentenentwurf zur weiteren Novellierung des Mietrechts

Nach dem von Heiko Maas vorgelegtem Referentenentwurf werden Mietspiegel künftig auf eine zeitlich längere Datengrundlage gestellt. Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen  befürwortet, dass der Vergleichszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete sich künftig auf acht Jahre statt bisher nur auf vier Jahre beziehen soll. „Da die Mieten gerade in den großen Metropolen in NRW in den letzten Jahren rasant schneller gestiegen sind als die Lebenshaltungskosten, ist die Ausdehnung des Vergleichszeitraums nur konsequent“, stellte Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des DMB NRW klar. Außerdem würden Mietschwankungen dadurch besser berücksichtigt und die ortsübliche Miete präziser ermittelt. „Gleichwohl hätten wir uns für eine angemessene Mietenentwicklung eine Ausdehnung auf zehn Jahre gewünscht.“

Zu dem Reformpaket gehört auch ein Entwurf für eine Mietspiegel-Verordnung. Darin wird beschrieben, wie ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel zu erstellen ist. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit für Mieter aber auch Vermieter befürwortet der Deutsche Mieterbund diese Änderung.

In der Vergangenheit wurden durch die sogenannte Modernisierungsumlage immer wieder Mieter aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“. Um das Mieterhöhungsrecht nach Modernisierung sozial gerechter zu gestalten, soll der Vermieter künftig nur noch acht Prozent statt der bisherigen elf Prozent auf die Jahresmiete umlegen dürfen. Der Deutsche Mieterbund fordert seit langem eine Modifizierung der Regeln zur Kostenumlage nach Modernisierung; hätte sich hier aber eine andere Lösung gewünscht. Danach sollten Mieterhöhungen nach Modernisierungen ausschließlich im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. Als Übergangsregelung sollte sich die Höhe der umlegbaren Kosten am Erfolg der Maßnahme messen. Hierzu Hans-Jochem Witzke: „Derzeit ist die Höhe der Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung völlig unabhängig von den dadurch eingesparten Kosten. Das fördert weder die Akzeptanz solcher Maßnahmen, noch dient es dem Klimaschutz“.

In dem Referentenentwurf ist auch eine genauere Fassung des Härtefallbegriffs vorgesehen. Demnach würde ein "wirtschaftlicher Härtefall" vorliegen, wenn der Mieter mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete einschließlich der Heizkosten ausgeben muss. Dann könnte die Miete nicht weiter erhöht werden.

Für nicht nachvollziehbar hält der Deutsche Mieterbund NRW den Vorschlag, wonach künftig der altengerechte Umbau einer Wohnung als „Modernisierung“ definiert wird, mit der Folge, dass die Kosten des Umbaus um bis zu acht Prozent auf den Mieter umgelegt werden können. Hierzu Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des DMB NRW: „Entscheidend für die Annahme einer umlegbaren Modernisierungsmaßnahme ist das Vorliegen einer tatsächlichen Wohnwertverbesserung. Bezogen auf einen jungen Menschen ist aber der barrierefreie Ausbau einer Wohnung keine Verbesserung in Bezug auf die Qualität des Wohnens.“ Sicherlich gebe es, aufgrund des demografischen Wandels, einen höheren Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, hier müssten die Lasten aber sozialgerecht verteilt werden und dürften nicht noch auf das vielerorts sowieso schon hohe Mietniveau draufgelegt werden.

Bei Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung und bei Betriebskostenabrechnungen soll künftig immer die tatsächliche Wohnfläche und nicht mehr eine um bis zu zehn Prozent davon abweichende Fläche ausschlaggebend sein. Damit entspricht der Entwurf einer Forderung des Deutschen Mieterbunds.

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