DMB NRW begrüßt Entscheidung des Landessozialgerichts zu Sozialansprüchen von europäischen Zuwanderern

Der Deutsche Mieterbund NRW begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Landessozialgerichts vom 10.10.2013 zu Sozialansprüchen von Zuwanderern. Hierzu der Vorsitzende, Bernhard von Grünberg: “Dieses Urteil hilft, dass Zuwanderer in guten Wohnverhältnissen untergebracht werden und nicht unter Ausbeutung leiden müssen.”
Die Landesregierung plant zur Zeit ein Wohnungsaufsichtsgesetz, das unzumutbare Zustände im Wohnungsbereich beseitigen soll und Vermieter mit Bußgeldern belegen kann, wenn sie vernachlässigte oder überbelegte Wohnungen zur Verfügung stellen. “ Es muss bei diesem Gesetz dann aber auch die Bereitschaft gegeben sein, Menschen vernünftig unterzubringen bei den üblichen Wohnungsbaugesellschaften des Landes. Ist die Mietzahlung durch Sozialhilfe gesichert, wird auch die Bereitschaft wachsen, die Zuwanderer dezentral in den Städten unterzubringen, um so Armutsregionen zu verhindern, die langfristige Wirkung auf die Familien und die Nachbarschaften haben und die den sozialen und bildungspolitischen Integrationsbemühungen widersprechen,” stellte von Grünberg abschließend klar.

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